Wohnen und mehr

Für Jung und Alt

Wohnen bei der WWG

Zuhause in Mittelhessen

Die Wetzlarer Wohnungsgesellschaft hat das größte Wohnungsangebot im Raum Wetzlar. Als kommunales Wohnungsunternehmen sind wir seit über 68 Jahren eng mit den Menschen in Wetzlar verbunden. Im Sinne der ehemals gemeinnützigen Wohnungswirtschaft orientiert sich unser Handeln an den Bedürfnissen unserer Mieter*innen und der Menschen in Wetzlar.

72

Jahre Erfahrung

3.402

Verwaltete Wohnungen

8.500

Mieter*innen

Unsere Wohngebiete

Entdecken Sie die Liegenschaften der WWG

Der Bestand der WWG verteilt sich über das gesamte Stadtgebiet von Wetzlar bis in die nördlich angrenzte Stadt Aßlar und Teile der Gemeinde Lahnau. Bei der WWG wohnen Sie zentral in der Innenstadt oder am Stadtrand in: Hermannstein, Niedergirmes, Garbenheim, Dalheim, Westend, Nauborn, Wohnstadt, Büblingshausen, Altstadt oder Dutenhofen.

Wohnungen

Die Vielfalt der WWG

Neben unseren speziellen Angeboten für Senior*innen und Student*innen haben wir ein breites Angebot an Wohnungen für Menschen aller Altersgruppen und Lebensverhältnisse. Unsere aktuellen Wohnungsangebote finden Sie hier:

Wir sind für Sie da!

Derzeit keine passenden Wohnungsangebote online? Oder haben Sie Fragen zu einem bestimmten Objekt? Sprechen Sie uns an:

Interview mit Familie Chila

Mieter der WWG

 

Wohnen im Studium

Für junge Mieter*innen

In Wetzlar befindet sich einer von drei Standorten der Technischen Hochschule Mittelhessen. Wer aber hier studieren möchte, der braucht auch ein Dach über dem Kopf. Die WWG bietet auch für Studenten*innen, beziehungsweise junge Mieter*innen, zentrale und günstige Wohnungen.

Ihr Ansprechpartner:
Björn Hahn
Tel.: 06441 9012-41
E-Mail: hahn@wwg-wetzlar.de

Interview mit Maximilian Aff

Mieter der WWG

 

Garagen & Stellplätze

Für Zweiräder und Vierräder

Immer noch auf Parkplatzsuche? Die WWG vermietet auch Stellplätze, Garagen und Carports in Ihrer Nähe. Wir verwalten rund 1.800 Garagen und Stellplätze in Wetzlar. Da findet sich bestimmt der passende Platz für Ihr Auto, Motorrad oder sonstige Fahrzeuge. Bitte nehmen Sie bei Interesse telefonisch Kontakt mit uns auf.

„Wir sind für Jung und Alt da – seit Generationen.“

Projekte und Aktionen

Mehr als Wohnen, unsere Projekte für Generationen

Fragen & Antworten

WWG 19 Fragen
  • Darf ich Haustiere halten?

    Für die Haltung von Kleintieren, wie etwa Zierfische, Kanarienvögel, Hamster oder Meerschweinchen, brauchen Sie keine Genehmigung der WWG, sofern sich Art und Anzahl der Tiere im üblichen Rahmen halten. Ebenso darf es durch die Tierhaltung nicht zu Störungen oder Belästigungen der Nachbarn sowie Beeinträchtigung der Mietsache kommen.

    Die Haltung aller anderen Tiere, wie zum Beispiel Hunden und Katzen, bedarf einer widerruflichen, schriftlichen Genehmigung durch die WWG. Bitte beantragen Sie diese schriftlich bei der WWG. Die einmalige Zustimmung ist nicht auf andere Tiere und Wohnungen übertragbar.

  • Was bedeutet der 18-monatige Kündigungsausschluss?

    Ab Vertragsbeginn verzichten beide Vertragspartner für die Dauer von 18 Monaten auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Das frühestmögliche Laufzeitende ist nach Ablauf des 18. Monats nach Mietbeginn.

  • Was gibt es für Besonderheiten, wenn ich innerhalb der WWG umziehe?

    Auch bei Umzügen im Bestand müssen Sie Ihre alte Wohnung kündigen. Die Kündigung muss im Original unterzeichnet sein. Je nach Umstand können abweichende Kündigungsfristen vereinbart werden.

  • Ist bei der Anmietung einer Wohnung ein Wohnberechtigungsschein nötig?

    Wir bieten geförderten und nicht geförderten Wohnraum. Für eine öffentlich geförderte Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, für alle anderen Wohnungen nicht. Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei der Stadt bzw. der Gemeinde, in der Sie aktuell gemeldet sind. Bei Fragen wenden, Sie sich bitte an einen unserer Sachbearbeiter des Mieter-Service.

  • Ich habe Interesse an einer Wohnung der WWG, was muss ich tun?

    Sie können sich jederzeit online bei uns bewerben. Die Online-Bewerbung ersetzt nicht den persönlichen Besuch in unserer Sprechstunde. Die Sprechzeiten finden Sie hier.

  • Welche Unterlagen muss ich mitbringen, wenn ich eine Wohnung suche?

    Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Ihre letzte Gehaltsbescheinigung und falls vorhanden einen Wohnberechtigungsschein mit.

  • Mein Nachbar hält sich nicht an die Hausordnung, was kann ich tun?

    In diesen Fall bitten wir Sie, den betreffenden Nachbarn auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen bzw. ihn freundlich darauf hinzuweisen, dass Sie sich durch sein Verhalten gestört fühlen. Sollte keine Besserung eintreten, sollten Sie uns schriftlich über die Störung informieren. Bitte vergessen Sie nicht, Datum und Uhrzeit sowie die Dauer und die Art der Störung zu notieren. Falls es Zeugen gibt, ist es hilfreich, wenn diese die beschriebenen Beeinträchtigungen ebenfalls schriftlich bestätigen. Das ist wichtig, falls es in dieser Angelegenheit zu einer Abmahnung oder eventuell zu einer Kündigung kommt. Ein Musterprotokoll können Sie von uns erhalten. Bei der Suche nach einer zufriedenstellenden Lösung helfen wir Ihnen gerne.

  • Kann ich als auch als Nichtmieter bei der WWG eine Garage oder einen Stellplatz mieten?

    Ja, auch als Nichtmieter können Sie eine Garage oder einen Stellplatz mieten. Wenden Sie sich an einen Sachbearbeiter oder an die Zentrale.

  • Warum darf ich keine Parabolantenne anbringen?

    Weil im Rahmen der Mietvertragsunterzeichnung es gemeinsam individuell vereinbart wurde. Zur Erfüllung des Informationsrechts verfügen alle unsere Liegenschaften über einen Kabelanschluss oder eine Gemeinschaftssatellitenantenne sowie einen Zugang zur Nutzung umfangreicher Angebote über den Internetzugang der Wohnungen.

  • Ich möchte meine Wohnung, meinen Stellplatz bzw. meine Garage kündigen, was muss ich beachten?

    Auch hier gelten die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung auf jeden Fall schriftlich erfolgen muss und diese von Ihnen im Original unterzeichnet ist.

  • Wir trennen uns, was muss ich beachten?

    Der Vertragspartner, der ausziehen möchte, muss seinen Anteil schriftlich fristgerecht kündigen. Der verbleibende Vertragspartner, der daran interessiert ist, in der Wohnung zu bleiben, muss eine von uns zugesandte Erklärung unterzeichnen. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Mietsachbearbeiter.

  • Welche Vorschriften gibt es zum Thema Tierhaltung?

    Der Mieter darf kleine Tiere (z. B. Zierfische, Ziervögel, Hamster) in der Wohnung halten, wenn sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält und keine Beeinträchtigung der anderen Mieter und der Wohnung zu erwarten ist.

    Jede andere Tierhaltung (Hund oder Katze) bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung wird nur für den Einzelfall gewährt und kann widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Mit der Abschaffung oder dem Tod des Tieres erlischt die Zustimmung und ist bei Neuanschaffung eines Tieres erneut einzuholen.
    Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Tierhaltung verursacht worden sind. Insofern sollte der Tierhalter sich seiner Haftungsverpflichtung bewusst sein und eine ausreichende Versicherung abschließen. Gegenseite Rücksichtnahme und die Einhaltung des Hausfriedens sind uns sehr wichtig.

  • Meine Bankverbindung hat sich geändert, was muss ich beachten?

    Bitte reichen Sie uns schriftliche die Änderung Ihrer Bankdaten unter der Angabe Ihres Namens, Adresse und Wohnungsnummer ein. Bitte vergessen Sie nicht, die Änderung zu unterschreiben.

  • Wann kommt die Betriebskostenabrechnung?

    Die Betriebskostenabrechnung wird in der Regel Ende Juni eines jeden Jahres verschickt.

  • An wen wende ich mich, wenn technische Probleme auftreten?

    Unsere Notrufnummern finden Sie auf den Informationstafeln (Aushangkasten/schwarzes Brett) in Ihrem Hausflur und auf unserer Homepage.

  • Wohin muss ich meine Miete überweisen?

    Überweisen Sie mit der Angabe Ihrer Wohnungsnummer bzw. Ihres Namens und Ihrer Anschrift auf das Konto der WWG: IBAN: DE76515500350010033025 bei der Sparkasse Wetzlar.

  • Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

    In der Regel erhalten Sie Ihre Kaution vier bis sechs Monate nach Auszug zurück. Voraussetzung hierfür ist eine mängelfreie Rückgabe der Mietsache im Rahmen der Wohnungsendabnahme.

  • Kann ich die Miete auch am 15. eines Monats bezahlen?

    Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Aufgrund des zusätzlichen Verwaltungsaufwands erheben wir eine monatliche Gebühr von 2,50 EUR.

  • Darf ich eine Markise anbringen?

    Um- und Einbauten durch den Mieter in der Wohnung oder an der Gebäudehülle dürfen nur fachgerecht und mit schriftlicher Genehmigung durch die WWG vorgenommen werden. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden die durch Ein-oder Umbauarbeiten oder als Folge hiervon entstehen. Abhängig der völligen und teilweisen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands im Falle des Auszugs kann die WWG die Erlaubnis erteilen. Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag.

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Unsere Sprechzeiten

Montag & Donnerstag:
14:00–17:00 Uhr

Dienstag & Freitag:
09:00–12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Kontakt

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