Hinsichtlich der Vorgaben der Hessischen Bauordnung (HBO), müssen wir unsere Brandschutzmaßnahmen auch in den Außenbereichen ergänzen. Alle Gebäude mit Wohnungen, deren Brüstungshöhen über 8 Meter aufweisen, benötigen infolge gesetzlicher Anforderungen zusätzliche Anfahrtsmöglichkeiten für Feuerwehrfahrzeuge, den sogenannten zweiten Rettungsweg. Diese Zufahrten gewährleisten den schnellen und sicheren Einsatz der Rettungs- und Leiterfahrzeuge sowie die umgehende Einleitung der Lebensrettung durch die freiwilligen und ehrenamtlichen Rettungskräfte der Wetzlarer Feuerwehren.
Die Wohnstadt ist nunmehr der letzte Liegenschaftsbereich der WWG, der notwendigerweise bis 2020 baulich erweitert wird.
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