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Fragen & Antworten
Häufig gestellte Fragen zum Wohnen bei der WWG
Wir können Ihnen als Verwalter Ihrer Liegenschaft eine gesonderte Bescheinigung über die haushaltsnahen Dienstleistungen und Zinsbescheinigungen ausstellen, wenn dies im Verwaltervertrag geregelt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, erhalten Sie die relevanten Lohnanteile/Zinserträge in der jährlichen Abrechnung. Die Verwaltung erstellt Ihre Jahresabrechnung bis zu dem in Ihrer Teilungserklärung bzw. in Ihrem Verwaltervertrag festgelegten Datum. Bitte schauen Sie hierzu in Ihre Unterlagen. Wenn Sie als Wohnungseigentümer einer Liegenschaft, die von uns verwaltet wird, eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen wollen, muss Folgendes erfüllt sein: Aktuell hat die Wetzlarer Wohnungsgesellschaft mbH keine Wohnungen zum Verkauf vorgesehen. In manchen Fällen gibt die Teilungserklärung vor, was bei einem Eigentümerwechsel zu beachten ist. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an: Frau Schimmel schimmel@wwg-wetzlar.de Frau Hoffmann-Gally Treten am gemeinschaftlichen Eigentum Ihrer Liegenschaft technische Probleme auf, sind wir Ihr erster Ansprechpartner. Schildern Sie uns mit Hilfe des Online-Schadensformulars, telefonisch oder per E-Mail den aufgetretenen Mangel. Wir koordinieren alle notwendigen Schritte. Frau Schimmel Frau Hoffmann-Gally Für den Fall, dass Sie am genannten Termin verhindert sind, legen wir bereits der Einladung eine Vertretungsvollmacht bei. In der Teilungserklärung Ihrer Liegenschaft ist festgelegt, wem Sie die Vertretungsvollmacht erteilen können. Vorsorglich weisen wir Sie zudem in der Einladung darauf hin, wer Sie vertreten darf. Sie sind interessiert, die Verwaltung Ihres Gemeinschaftseigentums der Wetzlarer Wohnungsgesellschaft mbH zu übertragen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail für weitere Informationen. Frau Schimmel Frau Hoffmann-Gally Sie sind interessiert, die Verwaltung Ihrer Immobilie der Wetzlarer Wohnungsgesellschaft mbH zu übertragen? Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Frau Schimmel Frau Hoffmann-Gally Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter, die Sie gerne beraten. In unserer Seniorenwohnanlage im Stadtteil Hermannstein verfügen wir über ausreichend Parkplätze an der Anlage. In der Wohnanlage Arnsburger Gasse besteht die Möglichkeit Tiefgaragenplätze anzumieten. Ja, es gibt eine Warteliste für die Wohnungen. Wir empfehlen, dass Sie sich frühzeitig informieren und unverbindlich auf unsere Warteliste setzen lassen. Gerne besprechen wir Ihre Wünsche und Bedürfnisse in einem persönlichen Beratungsgespräch. Hausnotruf, Treppenhausreinigung, Ansprechpartner vor Ort für organisatorische Angelegenheiten oder für die Vermittlung von Unterstützungsangeboten. Kommen Sie in einer unserer Sprechstunden. Die Zeiten finden Sie auf der Webseite unter Kontakt.
06441 – 90 12 36
hoffmann-gally@wwg-wetzlar.de
06441 – 90 12 38
schimmel@wwg-wetzlar.de
06441 – 90 12 36
hoffmann-gally@wwg-wetzlar.de
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schimmel@wwg-wetzlar.de
06441 – 90 12 36
hoffmann-gally@wwg-wetzlar.de
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schimmel@wwg-wetzlar.de
06441 9012–36
ott@wwg-wetzlar.de
06441 – 90 12 38
Für die Haltung von Kleintieren, wie etwa Zierfische, Kanarienvögel, Hamster oder Meerschweinchen, brauchen Sie keine Genehmigung der WWG, sofern sich Art und Anzahl der Tiere im üblichen Rahmen halten. Ebenso darf es durch die Tierhaltung nicht zu Störungen oder Belästigungen der Nachbarn sowie Beeinträchtigung der Mietsache kommen. Die Haltung aller anderen Tiere, wie zum Beispiel Hunden und Katzen, bedarf einer widerruflichen, schriftlichen Genehmigung durch die WWG. Bitte beantragen Sie diese schriftlich bei der WWG. Die einmalige Zustimmung ist nicht auf andere Tiere und Wohnungen übertragbar. Ab Vertragsbeginn verzichten beide Vertragspartner für die Dauer von 18 Monaten auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Das frühestmögliche Laufzeitende ist nach Ablauf des 18. Monats nach Mietbeginn. Auch bei Umzügen im Bestand müssen Sie Ihre alte Wohnung kündigen. Die Kündigung muss im Original unterzeichnet sein. Je nach Umstand können abweichende Kündigungsfristen vereinbart werden. Wir bieten geförderten und nicht geförderten Wohnraum. Für eine öffentlich geförderte Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, für alle anderen Wohnungen nicht. Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei der Stadt bzw. der Gemeinde, in der Sie aktuell gemeldet sind. Bei Fragen wenden, Sie sich bitte an einen unserer Sachbearbeiter des Mieter-Service. Sie können sich jederzeit online bei uns bewerben. Die Online-Bewerbung ersetzt nicht den persönlichen Besuch in unserer Sprechstunde. Die Sprechzeiten finden Sie hier. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Ihre letzte Gehaltsbescheinigung und falls vorhanden einen Wohnberechtigungsschein mit. In diesen Fall bitten wir Sie, den betreffenden Nachbarn auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen bzw. ihn freundlich darauf hinzuweisen, dass Sie sich durch sein Verhalten gestört fühlen. Sollte keine Besserung eintreten, sollten Sie uns schriftlich über die Störung informieren. Bitte vergessen Sie nicht, Datum und Uhrzeit sowie die Dauer und die Art der Störung zu notieren. Falls es Zeugen gibt, ist es hilfreich, wenn diese die beschriebenen Beeinträchtigungen ebenfalls schriftlich bestätigen. Das ist wichtig, falls es in dieser Angelegenheit zu einer Abmahnung oder eventuell zu einer Kündigung kommt. Ein Musterprotokoll können Sie von uns erhalten. Bei der Suche nach einer zufriedenstellenden Lösung helfen wir Ihnen gerne. Ja, auch als Nichtmieter können Sie eine Garage oder einen Stellplatz mieten. Wenden Sie sich an einen Sachbearbeiter oder an die Zentrale. Weil im Rahmen der Mietvertragsunterzeichnung es gemeinsam individuell vereinbart wurde. Zur Erfüllung des Informationsrechts verfügen alle unsere Liegenschaften über einen Kabelanschluss oder eine Gemeinschaftssatellitenantenne sowie einen Zugang zur Nutzung umfangreicher Angebote über den Internetzugang der Wohnungen. Auch hier gelten die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung auf jeden Fall schriftlich erfolgen muss und diese von Ihnen im Original unterzeichnet ist. Der Vertragspartner, der ausziehen möchte, muss seinen Anteil schriftlich fristgerecht kündigen. Der verbleibende Vertragspartner, der daran interessiert ist, in der Wohnung zu bleiben, muss eine von uns zugesandte Erklärung unterzeichnen. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Mietsachbearbeiter. Der Mieter darf kleine Tiere (z. B. Zierfische, Ziervögel, Hamster) in der Wohnung halten, wenn sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält und keine Beeinträchtigung der anderen Mieter und der Wohnung zu erwarten ist. Jede andere Tierhaltung (Hund oder Katze) bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung wird nur für den Einzelfall gewährt und kann widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Mit der Abschaffung oder dem Tod des Tieres erlischt die Zustimmung und ist bei Neuanschaffung eines Tieres erneut einzuholen. Bitte reichen Sie uns schriftliche die Änderung Ihrer Bankdaten unter der Angabe Ihres Namens, Adresse und Wohnungsnummer ein. Bitte vergessen Sie nicht, die Änderung zu unterschreiben. Die Betriebskostenabrechnung wird in der Regel Ende Juni eines jeden Jahres verschickt. Unsere Notrufnummern finden Sie auf den Informationstafeln (Aushangkasten/schwarzes Brett) in Ihrem Hausflur und auf unserer Homepage. Überweisen Sie mit der Angabe Ihrer Wohnungsnummer bzw. Ihres Namens und Ihrer Anschrift auf das Konto der WWG: IBAN: DE76515500350010033025 bei der Sparkasse Wetzlar. In der Regel erhalten Sie Ihre Kaution vier bis sechs Monate nach Auszug zurück. Voraussetzung hierfür ist eine mängelfreie Rückgabe der Mietsache im Rahmen der Wohnungsendabnahme. Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Aufgrund des zusätzlichen Verwaltungsaufwands erheben wir eine monatliche Gebühr von 2,50 EUR. Um- und Einbauten durch den Mieter in der Wohnung oder an der Gebäudehülle dürfen nur fachgerecht und mit schriftlicher Genehmigung durch die WWG vorgenommen werden. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden die durch Ein-oder Umbauarbeiten oder als Folge hiervon entstehen. Abhängig der völligen und teilweisen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands im Falle des Auszugs kann die WWG die Erlaubnis erteilen. Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Tierhaltung verursacht worden sind. Insofern sollte der Tierhalter sich seiner Haftungsverpflichtung bewusst sein und eine ausreichende Versicherung abschließen. Gegenseite Rücksichtnahme und die Einhaltung des Hausfriedens sind uns sehr wichtig.